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Private Vorsorge 3a - Vorsorge mit Steuervorteilen!

Die gebundene Vorsorge - auch als Säule 3a bezeichnet - wird staatlich durch attraktive Steuervorteile gefördert.

Einzahlungen in diese Vorsorgeform können bis zu folgenden jährlichen Maximalbeiträgen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (Stand 2009):

  • bei Erwerbstätigen mit beruflicher Vorsorge: CHF 6 566
  • bei Erwerbstätigen ohne beruflicher Vorsorge (z.B. selbständig Erwerbende, Teilzeitangestellte); jedoch max. 20 % des Erwerbseinkommens CHF 32 832

Vorteile:

  • Vorzugsverzinsung
  • Einzahlungen können flexibel getätigt werden
  • Die Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abzugsberechtigt
  • Der Zinsertrag unterliegt weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer
  • Das Kapital der Säule 3a muss nicht als Vermögen deklariert werden
  • Bei Auszahlung erfolgt eine Einkommensbesteuerung zu vorteilhaften Bedingungen (separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz). Die Steuersätze sind kantonal unterschiedlich
  • Es besteht kein Einzahlungszwang, zudem kann jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über das Kapital verfügt werden
  • Das Kapital kann ab fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters bezogen werden. Bei Erreichen des AHV-Alters muss es bezogen werden
  • Die Auszahlung des Kapitals ist in bestimmten Fällen möglich (z.B. bei definitivem Verlassen der Schweiz, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder für selbstgenutztes Wohneigentum)

Verzinsung:

1.875 %

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