Private Vorsorge 3a - Vorsorge mit Steuervorteilen!
Die gebundene Vorsorge - auch als Säule 3a bezeichnet - wird staatlich durch attraktive Steuervorteile gefördert.
Einzahlungen in diese Vorsorgeform können bis zu folgenden jährlichen Maximalbeiträgen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (Stand 2009):
- bei Erwerbstätigen mit beruflicher Vorsorge: CHF 6 566
- bei Erwerbstätigen ohne beruflicher Vorsorge (z.B. selbständig Erwerbende, Teilzeitangestellte); jedoch max. 20 % des Erwerbseinkommens CHF 32 832
Vorteile:
- Vorzugsverzinsung
- Einzahlungen können flexibel getätigt werden
- Die Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abzugsberechtigt
- Der Zinsertrag unterliegt weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer
- Das Kapital der Säule 3a muss nicht als Vermögen deklariert werden
- Bei Auszahlung erfolgt eine Einkommensbesteuerung zu vorteilhaften Bedingungen (separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz). Die Steuersätze sind kantonal unterschiedlich
- Es besteht kein Einzahlungszwang, zudem kann jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über das Kapital verfügt werden
- Das Kapital kann ab fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters bezogen werden. Bei Erreichen des AHV-Alters muss es bezogen werden
- Die Auszahlung des Kapitals ist in bestimmten Fällen möglich (z.B. bei definitivem Verlassen der Schweiz, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder für selbstgenutztes Wohneigentum)
Verzinsung:
1.875 %
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