Die QR-Rechnung erleichtert seit Juni 2020 das Ausstellen und Bezahlen von Rechnungen. Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden nach einer Übergangsphase per 30. September 2022 nun endgültig abgelöst und können danach nicht mehr verarbeitet werden. Bereiten Sie sich heute vor, damit Sie auch in Zukunft reibungslos Ihren Zahlungsverkehr verarbeiten können.
Haben Sie Ihre Software schon umgestellt? Was müssen Sie beachten? Oder wie gelangen Sie an Ihre QR-IBAN Nummer? Hierzu finden Sie Antworten.
MehrIhre Software muss die Vorgaben und Qualitätsstandards der SIX SIS zur Erstellung einer QR-Rechnung ausführen können (Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung). Melden Sie sich dazu bei Ihrem Softwarepartner, der Ihnen die nötigen Informationen zum Software-Update liefern wird.
Um eine elektronische Abstimmung durchführen zu können, muss ihre Software camt-Meldungen erhalten können.
Die QR-IBAN kann nur zusammen mit der gängigen ESR-Referenznummer verwendet werden. Achten Sie darauf, dass Sie diese nicht für normale Bankzahlungen verwenden. Die QR-IBAN können Sie einfach im E-Banking unter Kontoinformationen abfragen.
QR-Rechnungen können bei uns bestellt werden. Sie können diese auch direkt aus dem E-Banking bestellen, sofort downloaden oder sich per Post zustellen lassen. Möchten Sie diese über Ihre eigene Software erstellen, so beachten Sie die Vorgaben und Richtlinien der SIX SIS (Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung). Bevor Sie diese an Ihre Kunden zustellen, senden Sie uns ein Muster zur Kontrolle an: Regiobank Solothurn AG, Smart Banking, Westbahnhofstrasse 11, 4502 Solothurn.
WenigerWas müssen Sie mit den bestehenden Daueraufträgen oder Zahlungsvorlagen unternehmen? Und was muss Ihre Infrastruktur alles können? Hierzu finden Sie Antworten.
MehrFalls Sie Zahlungsvorlagen sowie Daueraufträge verwenden, welche nicht auf eine Bankverbindung mit IBAN-Nummer basieren, müssen diese zwingend auf die neue QR-IBAN angepasst werden. Verlangen Sie daher vom Zahlungsempfänger die neuen Zahlungsdaten (falls Sie diese noch nicht erhalten haben), damit Sie die Daten direkt im E-Banking mutieren können. Oder leiten Sie diese an uns weiter, damit wir die Anpassung für Sie vornehmen können.
Wenn Sie eine Zahlungssoftware nutzen, muss diese nach dem 30. September 2022 alle Varianten der QR-Rechnung verarbeiten können. Lesegeräte und Scanningplattformen müssen auf den QR Code angepasst werden. Oder nutzen Sie fürs Einlesen der QR-Rechnung unsere Mobile App.
Wie bezahlen Sie? | Handlungsbedarf | Regiobank empfiehlt |
Im E-Banking | Vorlagen anpassen | Das E-Banking wird ab Einführung der QR-Rechnung per 30.06.2020 aktualisiert |
Im E-Banking mit | Aktualisierung/Ersatz Belegleser | Nutzen Sie das PayEye oder die Regiobank Mobile App |
In der Regiobank Mobile App | Kein Handlungsbedarf | Die Regiobank App wird ab Einführung der QR-Rechnung per 30.06.2020 aktualisiert |
Mit Vergütungsauftrag | Kein Handlungsbedarf | Nutzen Sie den Vorteil von E-Banking |
Am Postschalter | Kein Handlungsbedarf | Nutzen Sie den Vorteil von E-Banking und sparen Sie unnötige Kosten |
Was kann eine QR-Rechnung alles und was beinhaltet sie? Welcher Unterschied zwischen einer IBAN und QR-IBAN gibt es? Hierzu finden Sie die Antworten.
MehrDie QR-Rechnung bietet eine einfachere Verarbeitung. Sie kann sowohl für digitale Zahlungen wie auch für Zahlungen in physischer Form verwendet werden. Im Swiss QR-Code sind alle Zahlungsinformationen enthalten, welche auf dem Einzahlungsschein ersichtlich sind. Die standardisierte Form erbringt eine effizientere Erfassung und bessere Datenqualität bei der Übermittlung von Zahlungen.
Bei dem bisherigen roten Einzahlungsschein mit der IBAN Nummer ändert sich wenig. Der Einzahlungsschein verliert seine Farbe und erhält zusätzlich einen QR-Code zwecks digitaler Erfassung. So müssen beispielweise bestehende Daueraufträge oder Zahlungsvorlagen nicht zwingend angepasst werden. Im Zweifelfall senden Sie diesen zur Kontrolle an uns.
Bei dem bisherigen orangen Einzahlungsschein gibt es die neue QR-IBAN Nummer. Diese darf und kann nur mit der bekannten Referenznummer verwendet werden. Auch dieser Einzahlungsschein verliert seine orange Farbe und wird mit dem QR-Code ergänzt. Daueraufträge sowie Zahlungsvorlagen müssen daher zwingend angepasst werden.
Die QR-Rechnung / Einzahlungsschein wird nur noch auf weisses, perforiertes Papier angedruckt. Es sind die Standards der SIX SIS einzuhalten.
Die QR-Rechnung mit QR-Referenz ersetzt die heutigen orangen Einzahlungsscheine (ESR). Die QR-Referenz entspricht der ESR-Referenz und dient dem Abgleich von Rechnungen mit Zahlungen beim Rechnungssteller. Bestehende ESR-Referenznummern können weiterhin wie gewohnt verwendet werden, wodurch der nahtlose Übergang von der ESR- zur QR-Rechnung möglich ist. Die QR-Referenz darf nur zusammen mit der QR-IBAN genutzt werden und beschränkt sich auf den Einsatz in der Schweiz und Liechtenstein.
Die QR IID der Regiobank lautet 30170
Beispiel QR-IBAN mit QR-IID: CH27 3017 0018 3350 7010 8
Die Creditor Reference (SCOR) hat die gleiche Funktion wie eine QR-Referenz. Lediglich die Berechnung ist anders. Zudem kann die Creditor Reference im internationalen Zahlungsverkehr genutzt werden. Die QR-Rechnung mit Creditor Referenz setzt zudem eine Verwendung der IBAN voraus.
Die QR-Rechnung ohne Referenz ersetzt den bisherigen roten Einzahlungsschein. Bei der Verwendung der QR-Rechnung sind keine handschriftlichen Ergänzungen des Zahlungszwecks möglich. Somit muss ein Zahlungszweck, wenn erwünscht, immer zwingend angedruckt werden.
Hier finden Sie weiterführende Links, hilfreiche Unterlagen sowie Anleitungsvideos zur QR-Rechnung.
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Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung
Fragen & Antworten zur QR-Rechnung
Die QR-Rechnung einfach erklärt
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