Seit dem 30. Juni 2022 erleichtert Ihnen die QR-Rechnung das Bezahlen und Ausstellen von Rechnungen. Einfach den QR-Code einscannen und die Zahlung im E-Banking oder in der Regiobank App auslösen.
Hier erfahren Sie, wie Rechnungssteller von der QR-Rechnung profitieren und wie Sie QR-Rechnungsbelege einfach bestellen können.
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QR-Rechnungen können bei uns bestellt werden. Sie können diese auch direkt aus dem E-Banking bestellen, sofort downloaden oder sich per Post zustellen lassen. Möchten Sie diese über Ihre eigene Software erstellen, so beachten Sie die Vorgaben und Richtlinien der SIX SIS (Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung). Bevor Sie diese an Ihre Kunden zustellen, senden Sie uns ein Muster zur Kontrolle an: Regiobank Solothurn AG, Smart Banking, Westbahnhofstrasse 11, 4502 Solothurn.
WenigerHier erfahren Sie mehr über die Vorteile der QR-Rechnung für Rechnungsempfänger.
MehrWas kann eine QR-Rechnung alles und was beinhaltet sie? Welcher Unterschied zwischen einer IBAN und QR-IBAN gibt es? Hierzu finden Sie die Antworten.
MehrDie QR-Referenz dient dem Abgleich von Rechnungen mit Zahlungen beim Rechnungssteller. Die QR-Referenz darf nur zusammen mit der QR-IBAN genutzt werden und beschränkt sich auf den Einsatz in der Schweiz und Liechtenstein.
Die QR IID der Regiobank lautet 30170
Beispiel QR-IBAN mit QR-IID: CH27 3017 0018 3350 7010 8
Die Creditor Reference (SCOR) hat die gleiche Funktion wie eine QR-Referenz. Lediglich die Berechnung ist anders. Zudem kann die Creditor Reference im internationalen Zahlungsverkehr genutzt werden. Die QR-Rechnung mit Creditor Referenz setzt zudem eine Verwendung der IBAN voraus.
Bei der Verwendung der QR-Rechnung sind keine handschriftlichen Ergänzungen des Zahlungszwecks möglich. Sofern gewünscht muss ein Zahlungszweck zwingend angedruckt werden. Diese QR-Rechnung wird ebenfalls mit IBAN verwendet.
Hier finden Sie weiterführende Links, hilfreiche Unterlagen sowie Anleitungsvideos zur QR-Rechnung.
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Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung
Fragen & Antworten zur QR-Rechnung
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