Mit unseren beiden Partnern, Noventus und Revor, stellen wir Ihnen ein umfassendes Dienstleistungsangebot für die 2. Säule (Berufliche Vorsorge) zur Verfügung.
MehrDie Personalvorsorge muss von Gesetzes wegen über einen von der Unternehmung getrennten Rechtsträger, in der Regel eine Stiftung, abgewickelt werden. Sinn ist, Personalvorsorgevermögen und Firmenvermögen strikt zu trennen. Gerät das Unternehmen in eine Krise oder gar in Konkurs, bleibt das Personalvorsorgevermögen unbehelligt.
Grössere Unternehmen ab einigen Hundert Mitarbeitern – die Grenze ist fliessend – können firmeneigene Stiftungen errichten (Personalvorsorgestiftung der XY AG). Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lohnt sich der damit verbundene Aufwand meist nicht. Aber auch grössere Unternehmen wollen durch den Anschluss an eine sogenannte Sammelstiftung die mit einer firmeneigenen Stiftung verbundenen Umtriebe vermeiden. Sie haben die Möglichkeit, sich einer Sammelstiftung anzuschliessen und innerhalb dieser eigene Vorsorgewerke mit getrennter Rechnung zu bilden. Die Sammelstiftung ist also ein Sammelbecken für Vorsorgewerke vieler unterschiedlicher Unternehmen. Das einzelne Vorsorgewerk umfasst die Arbeitnehmer eines bestimmten Unternehmens als Versicherte, beschreibt ihre Vorsorgeleistungen bei Tod, Invalidität und im Alter sowie die Anlage der Sparbeiträge. Die berufliche Vorsorge im Sinne des BVG (2. Säule) soll zusammen mit den Leistungen der 1. Säule (AHV/IV) Ihren Mitarbeitenden den gewohnten Lebensstandard im Alter und bei Invalidität ermöglichen oder im Todesfall für Begünstigte sorgen.
Im Bereich der beruflichen Vorsorge arbeitet die Regiobank Solothurn AG mit zwei Partnern zusammen, mit den Sammelstiftungen NoventusCollect und NoventusCollect plus als auch mit der Sammelstiftung Revor.
Sowohl Noventus als auch Revor bieten standardisierte als auch individuelle Vorsorgepläne für die Basisvorsorge an als auch Kader- und Wertschriftenlösungen.
Die detaillierten Gebühren betreffend der beruflichen Vorsorge finden Sie auf den Seiten unserer Partner (www.noventus.ch oder bei www.revor.ch) oder mittels verbindlichen Offerten für Ihre Unternehmung.
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Mit dem Freizügigkeitskonto ist Ihr Vorsorgekapital sicher aufgehoben, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder aufgeben.
MehrDas Freizügigkeitskonto dient dem Erhalt des Vorsorgeschutzes, wenn das Kapital aus der 2. Säule nicht in eine Pensionskasse eingebracht werden kann. Es besteht die Möglichkeit, das Kapital als reine Kontolösung zu führen oder es kann in eine Anlagegruppe investiert werden.
In folgenden Situationen benötigen Sie ein Freizügigkeitskonto:
Zinssatz | 0.025% |
Das Freizügigkeitskonto wird spesenfrei geführt
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Vorsorgen und sparen mit der Privaten Vorsorge 3a lohnt sich für Sie doppelt. Sie erhalten einen Vorzugszins und zudem profitieren Sie von Steuervorteilen.
MehrDas Vorsorgekonto 3a steht allen in der Schweiz AHV-pflichtigen Erwerbstätigen zur Verfügung. Es ist die ideale Ergänzung zur staatlichen (1. Säule) und beruflichen Vorsorge (2. Säule). Die Private Vorsorge 3a soll die Fortführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung sichern. Die Einzahlung ist freiwillig, dies sichert Ihre Flexibilität.
Einzahlungen pro Jahr:
Mit Anschluss an eine Pensionskasse: max. CHF 6'883.00
Ohne Anschluss an eine Pensionskasse: 20% des AHV-pflichtigen Nettoeinkommens, max. CHF 34'416.00
Vorzugszinssatz | 0.150% |
Das Vorsorgekonto 3a wird spesenfrei geführt
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