Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen für diese digitalen Dienstleistungen:
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E-Banking
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regioInvest (für alle Nutzenden unserer digitalen Vermögensverwaltung)
Die Texte gelten sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.
Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen für diese digitalen Dienstleistungen:
E-Banking
regioInvest (für alle Nutzenden unserer digitalen Vermögensverwaltung)
Die Texte gelten sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.
Die Nutzungsbedingungen E-Banking regeln die Nutzung der digitalen Dienstleistungen der Bank durch den Vertragspartner und andere Benutzer. Als «Vertragspartner» gilt diejenige Person, welche die Geschäftsbeziehung bei der Bank führt. Als «Benutzer» gelten diejenigen Personen, welche als Vertragspartner oder bevollmächtigte Person das E-Banking der Bank nutzen.
Mit der Nutzung von E-Banking anerkennt der Vertragspartner bzw. der Benutzer die vorliegenden Nutzungsbedingungen E-Banking sowie die Datenschutzerklärung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Depotreglement sowie weitere Vereinbarungen zwischen Vertragspartner und Bank, sind für den Benutzer verbindlich. Der Vertragspartner hat die Benutzer darüber sowie über weitere wesentliche Informationen, insbesondere Risikoaufklärungen, in Kenntnis zu setzen bzw. aufzuklären.
Die Bank behält sich jederzeit Änderungen der Nutzungsbedingungen E-Banking vor.
1. Umfang der Dienstleistung E-Banking
E-Banking ermöglicht es dem Vertragspartner, seine Bankgeschäfte online zu erledigen und Informationen abzurufen. Er kann insbesondere Konto- und Depotinformationen abrufen, Zahlungs- und Börsenaufträge abwickeln sowie Karteninformationen abfragen und Kartenmutationen vornehmen.
Der Umfang der im E-Banking verfügbaren Funktionen und Dienstleistungen wird von der Bank festgelegt und kann jederzeit geändert, weiterentwickelt sowie erhöht oder reduziert werden.
2. Zugang zum E-Banking
2.1 Technische Voraussetzungen
Der Zugang zum E-Banking erfolgt über das Internet via Netzbetreiber (Provider). Die hierzu erforderliche Hard- und Software liegt im Verantwortungsbereich des Benutzers.
Der Benutzer ist verpflichtet, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, insbesondere seine Zugriffsgeräte angemessen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte und gegen Cyberrisiken zu schützen und die Sicherheitseinstellungen seiner Zugriffsgeräte auf dem aktuellen Stand zu halten.
2.2 Legitimationsprüfung
Zugang zum E-Banking erhält, wer sich durch Eingabe der persönlichen Legitimationsmerkmale (wie z.B. Identifikation über die Regiobank App, Passwort, Legitimationskennziffern, Hardware-Token nachstehend «Legitimationsmittel» genannt) gegenüber der Bank legitimiert hat. Dem Benutzer werden die persönlichen Legitimationsmittel zum bestimmungsmässigen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Die Bank kann die Legitimationsmittel jederzeit aus sachlichen Gründen austauschen oder anpassen.
Erfolgt eine Legitimation mittels biometrischer Daten, liegt es am Benutzer, sicherzustellen, dass er die einzige Person ist, deren biometrische Daten auf dem Gerät hinterlegt sind. Die Bank kann die auf dem jeweiligen Zugriffsgerät hinterlegten biometrischen Daten weder einsehen noch kontrollieren noch beeinflussen. Das verwendete Gerät ist durch den Benutzer vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Im Rahmen der Legitimationsprüfung ist die Bank berechtigt, beauftragten Dritten die Legitimationsmittel des Benutzers bekannt zu geben.
2.3 Nutzungsverantwortung
Der Vertragspartner trägt das Risiko und die Schäden, welche Benutzer bei der Nutzung von E-Banking verursachen.
Jede sich mittels der Legitimationsmittel legitimierende Person, unabhängig von ihrem internen Rechtsverhältnis zum Vertragspartner und ungeachtet anderslautender Handelsregistereinträge, Veröffentlichungen oder Regelungen auf den Unterschriftendokumenten, darf seitens der Bank als korrekt legitimierter Benutzer betrachtet werden. Die Bank darf daher ohne weitere Überprüfung der Berechtigung von einer solchen Person Aufträge und rechtsverbindliche Mitteilungen entgegennehmen. Dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person um einen unberechtigten Benutzer handelt, der sich legitimieren konnte. Sämtliche Handlungen, die aufgrund der vorerwähnten Legitimationsprüfung erfolgen, sind vom Vertragspartner zu verantworten.
Der Vertragspartner anerkennt vorbehaltlos sämtliche Transaktionen, Geschäfte, Vereinbarungen und Erklärungen, welche im Rahmen der Dienstleistung E-Banking unter Verwendung der Legitimationsmittel des Benutzers getätigt werden. Sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen, welche die Bank auf diesem Weg erreichen, sind für den Vertragspartner verbindlich.
2.4 Auftragserteilung
Die Bank wird vom Vertragspartner beauftragt, die bei ihr über E-Banking eingehenden Aufträge auszuführen sowie den Instruktionen und Mitteilungen nachzukommen, falls die systemgemässe Legitimationsprüfung erfolgt ist. Werden der Bank im Rahmen der Nutzung des E-Bankings Aufträge erteilt, so ist sie berechtigt, einzelne Aufträge nach ihrem freien Ermessen abzulehnen.
Falls der Benutzer vom Vertragspartner gegenüber der Bank ausserhalb des E-Bankings nicht separat als Bevollmächtigter ernannt und von der Bank als solcher akzeptiert wurde, führt die Bank keine Aufträge aus und kommt keinen Instruktionen nach, falls diese vom Benutzer ausserhalb des E-Bankings übermittelt werden.
Die Bank hat das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Entgegennahme von Instruktionen, Aufträgen und Mitteilungen über E-Banking abzulehnen.
Erteilt der Benutzer der Bank einen Auftrag, welcher nicht oder nur teilweise auftragsgemäss ausgeführt wurde, muss dies umgehend bei der Bank beanstandet werden.
2.5 Sperrung des Zugangs
Der Benutzer kann seinen Zugang zum E-Banking sperren lassen. Der Vertragspartner kann die Sperrung des Zugangs eines Benutzers bei der Bank verlangen. Die Sperre kann während der üblichen Geschäftszeiten bei der Bank oder ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten telefonisch beim E-Banking-Support beantragt werden und muss der Bank unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
In dringenden Fällen kann der Benutzer seinen Zugang in Eigenregie sperren, indem er die Legitimationsmittel bewusst mehrfach falsch eingibt, bis die sicherheitsbedingte Sperre aktiviert wird. Die Sperre kann auf Antrag des Vertragspartners bei der Bank wieder aufgehoben werden.
Besteht Anlass zum Verdacht, dass unbefugte Drittpersonen Kenntnis von Legitimationsmitteln des Benutzers gewonnen oder Zugang zum E-Banking erhalten haben oder bei Verdacht auf Missbrauch hat der Benutzer unverzüglich die Sperrung zu veranlassen und die Bank zu informieren.
Die Bank ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Benutzers ganz oder teilweise zu sperren, ohne Angabe von Gründen und ohne vorgängige Kündigung.
3. Kosten und Entschädigung
Dem Vertragspartner stehen die allgemeinen Dienstleistungen der Bank im Rahmen des E-Bankings kostenlos zur Verfügung. Die Bank hat das Recht, Gebühren für die Nutzung der Dienstleistung E-Banking einzuführen und abzuändern. Die Einführung oder Änderung von Kosten wird dem Vertragspartner durch elektronische Anzeige, Mitteilung im E-Banking oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt. Die Einführung oder Änderung gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist ab Bekanntgabe als genehmigt.
Der Vertragspartner ermächtigt die Bank, allfällige Kosten und Gebühren einem Konto des Vertragspartners zu belasten.
4. Sorgfaltspflichten
Der Benutzer ist verpflichtet, sein Passwort bei einer allfälligen Zustellung durch die Bank unverzüglich nach Erhalt zu ändern. Das Passwort ist anschliessend durch den Benutzer regelmässig zu ändern.
Der Benutzer ist verpflichtet, alle Legitimationsmittel geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Insbesondere darf ein allfälliges Passwort nach seiner Änderung nicht aufgezeichnet oder ungeschützt auf dem Computer des Benutzers gespeichert oder unbefugten Dritten offengelegt werden. Das Passwort darf überdies nicht aus naheliegenden, leicht ermittelbaren Daten (Namen, Geburtsdaten, Telefonnummern, Autokennzeichen usw.) bestehen.
Die Bank wird zu keinem Zeitpunkt weder mit dem Vertragspartner noch mit dem Benutzer elektronisch oder telefonisch in Kontakt treten, um Zugangsdaten zu erfragen oder dazu aufzufordern, Legitimationsmittel für die Nutzung des E-Bankings bekannt zu geben.
Der Vertragspartner trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Preisgabe und der auch missbräuchlichen Verwendung der Legitimationsmittel der Benutzer ergeben.
Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass er alle im Zusammenhang mit E-Banking abzuwickelnden Aufträge selbst erfassen muss. Fehlerhaft erfasste Aufträge können in der Regel nicht geändert werden. Der Bank obliegt keine Überwachungspflicht.
5. Elektronische Konto-/Depotdokumente
Der Vertragspartner anerkennt, dass die schriftliche Mitteilung und die Mitteilung in elektronischer Form in gleicher Weise verbindlich sind.
Sobald die elektronischen Konto-/Depotdokumente für den Benutzer auf der E-Banking-Umgebung abrufbar sind, gelten diese dem Vertragspartner als zugestellt. Hat der Benutzer die Konto-/Depotdokumente abgerufen, so sind diese mindestens während drei Monaten verfügbar.
Die Verantwortung für die Aufbewahrung der Konto‑/Depotdokumente liegt allein beim Benutzer. Für allfällige Beanstandungen bezüglich der getätigten Transaktionen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, Konto-/Depotdokumente in Papierform zu beziehen. Dabei erklärt sich der Vertragspartner mit der jeweiligen Gebührenordnung der Bank einverstanden.
6. Gesicherter Kommunikationskanal
Im Rahmen der Dienstleistung E-Banking stellt die Bank dem Benutzer einen gesicherten Kommunikationskanal mit der Bank zur Verfügung, über welchen der Benutzer und die Bank Mitteilungen sowie Dokumente austauschen können. Durch den Benutzer übermittelte Mitteilungen und Dokumente werden zu den üblichen Geschäftszeiten der Bank bearbeitet.
Über den gesicherten Kommunikationskanal dürfen keine zeitkritischen Aufträge (wie z.B. Zahlungs- oder Börsenaufträge) erteilt werden.
Mitteilungen und Dokumente gelten dem Vertragspartner als zugestellt, sobald diese für den Benutzer in der E-Banking-Umgebung abrufbar sind. Der Benutzer hat daher sicherzustellen, die entsprechenden Mitteilungen und Dokumente zeitgerecht zur Kenntnis zu nehmen und dem Vertragspartner zur Kenntnis zu bringen.
Eine Speicherung der über diesen Kommunikationskanal erhaltenen Dokumente ausserhalb des E-Banking liegt in der Verantwortung des Benutzers.
Die Bank ist berechtigt, bei Überschreitung des Speicherplatzes oder nach Ablauf einer Frist die digital zur Verfügung gestellten Dokumente zu löschen.
7. Elektronische Unterzeichnung von Dokumenten
Ausgewählte Dokumente können mittels E-Banking entsprechend der Zeichnungsberechtigung elektronisch signiert werden. Dokumente, die zur elektronischen Unterzeichnung zur Verfügung gestellt werden, sind durch den Benutzer sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Bei Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit hat der Benutzer dies umgehend bei der Bank zu beanstanden. Mittels elektronischer Signatur dieser Dokumente erklärt sich der Kunde mit dem Inhalt der Dokumente einverstanden und bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben. Elektronisch signierte Dokumente entfalten dieselbe Wirkung wie handschriftlich unterzeichnete. Ausgedruckte Kopien, die nachträglich handschriftlich unterzeichnet werden, entfalten nur Rechtswirkung, wenn sie von der Bank akzeptiert werden.
Zur Ausstellung entsprechender Zertifikate für die elektronische Signatur stellt der Benutzer der Bank die hierfür benötigten Daten (z.B. Vorname, Name, Geburtsdatum, Nationalität, Ausweisart und Ausweisnummer) zur Verfügung und ermächtigt die Bank, diese zwecks Ausstellung des Zertifikats einem durch die Bank beauftragten Zertifizierungsdienstleister weiterzuleiten.
Auf der E-Banking-Umgebung signierte Dokumente werden dem Benutzer für einen bestimmten Zeitraum durch die Bank zur Verfügung gestellt. Der Benutzer hat diese Dokumente ausserhalb des E-Bankings abzuspeichern.
Der Vertragspartner anerkennt ausdrücklich die Verbindlichkeit und Gültigkeit von Zertifikaten und elektronischen Signaturen als Beweismittel für alle Handlungen und Transaktionen zwischen dem Vertragspartner und der Bank.
8. Benachrichtigungsdienste
Im Rahmen der Dienstleistung E-Banking stellt die Bank dem Benutzer die Möglichkeit zur Verfügung, über bestimmte Ereignisse mittels elektronischer Kommunikation benachrichtigt zu werden (z.B. SMS, E-Mail oder Push-Benachrichtigungen). Mit der Aktivierung von Benachrichtigungsdiensten stimmt der Benutzer der Zustellung der gewählten Benachrichtigungen explizit zu. Der Vertragspartner und der Benutzer nehmen zur Kenntnis, dass im Rahmen dieser Benachrichtigungen personenbezogene Daten und dem Bankkundengeheimnis unterstehende Daten übermittelt werden. Diese Übermittlung kann über ungesicherte Kanäle erfolgen, welche durch die Bank nicht kontrolliert werden.
Aus technischen Gründen übernimmt die Bank keine Gewähr, dass diese Benachrichtigungen tatsächlich dem Benutzer zugehen. Technische Gründe können dabei z.B. Verzögerungen, Fehlleitungen oder Serviceunterbrüche sein
9. API-Schnittstelle zu Drittdienstleistern
9.1 Umfang
Die Bank bietet dem Vertragspartner bzw. den Benutzern den Austausch von konto- und depotbezogenen Daten und Informationen mit Drittdienstleistern (z.B. Fintechs) an («Informationsaustausch»), welcher für die Erbringung von gewissen Dienstleistungen notwendig ist. Dieser Informationsaustausch erfolgt über eine gesicherte API-Schnittstelle (Application Programming Interface), die von der Bank zur Verfügung gestellt wird. Mittels dieser Schnittstelle können Benutzer Software sowie andere technische Lösungen und Dienstleistungen von Drittdienstleistern in Verbindung mit E-Banking nutzen. Die sorgfältige Auswahl eines Drittdienstleisters sowie dessen Überwachung obliegt ausschliesslich dem Benutzer. Die Bank trifft weder eine Überwachungs- noch eine Kontrollpflicht des Drittdienstleisters.
Die Bank übermittelt die Daten gemäss Auftrag des Benutzers an den Drittdienstleister. Der entsprechende Drittdienstleister ist vom Benutzer zu wählen und zu aktivieren.
Die Übermittlung der Daten erfolgt indirekt über die Plattform «bLink» von der SIX BBS AG (SIX) («Plattform»). Die Pflicht der Bank ist dabei auf die Übermittlung der Daten bzw. der Entgegennahme von Daten («Use Cases») über diese Schnittstelle beschränkt. Die Bank publiziert die angebotenen Use Cases auf deren Website.
Nach erfolgter Freigabe der Schnittstelle durch die Bank, wird die Bank entsprechende Datenabfragen beantworten und Aufträge von den Drittdienstleistern entgegennehmen («Service Calls»). Sofern der Service Call einen Auftrag an die Bank enthält (z.B. Zahlungsauftrag), kann eine zusätzliche Freigabe im E-Banking der Bank erforderlich sein.
Die im Rahmen des Informationsaustauschs übermittelten Daten können gegenüber anderen von der Bank übermittelten Daten und Belegen abweichen. So wird zum Beispiel der Wert der Transaktionen per Transaktionsdatum statt per Valutadatum berücksichtigt.
Die Bank behält sich das Recht vor, den Umfang des Leistungsangebots anzupassen. Insbesondere können neue Use Cases eingeführt, bestehende geändert oder eingestellt werden.
9.2 Identifizierungsschlüssel
Nach der Aktivierung des Informationsaustauschs im E-Banking der Bank unter Verwendung der gültigen Legitimationsmittel wird die Bank einen elektronischen Identifizierungsschlüssel («Token») ausstellen. Der Token wird von der Bank über die Plattform an den Drittdienstleister übermittelt. Die Bank hat keinen Einfluss auf die rechtmässige Verwendung des Tokens beim Drittdienstleister. Sofern ein Service Call vom Drittdienstleister oder der Plattform mit dem entsprechenden Token versehen ist, beantwortet die Bank diesen. Der Drittdienstleister ist für die sichere Verwaltung und die durch ihn erbrachte Datenbearbeitung selbst verantwortlich. Die Bank übernimmt hierfür keine Überwachungs- oder sonstige Pflichten.
9.3 Spezielle Sorgfaltspflichten
Falls der Benutzer den Informationsaustausch zwischen der Bank und einem von ihm gewählten und aktivierten Drittdienstleister beenden oder auf einzelne Geräte einschränken möchte, muss der Benutzer den Informationsaustausch zum entsprechenden Drittdienstleister löschen oder einschränken. Die Beendigung oder Einschränkung hat im E-Banking der Bank zu erfolgen. Bis zu dieser Löschung oder Einschränkung durch den Benutzer werden Service Calls des Drittdienstleisters beantwortet.
Der Drittdienstleister überprüft die Zugriffsberechtigung des Benutzers anhand von ihm ausgestellten Legitimationsmitteln. Der Benutzer hält diese Legitimationsmittel gemäss den Bestimmungen des Drittdienstleisters geheim und schützt sie gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte.
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Benutzer entsprechende API-Schnittstellen zu Drittdienstleistern einrichten können.
9.4 Zugelassene Drittdienstleister
Benutzer können selbst wählen, welche Drittdienstleister aktiviert werden sollen. Sie können jedoch nur solche Drittdienstleister wählen, die von der Bank und der Plattform zugelassen wurden. Die Bank behält sich das Recht vor, bestimmte Drittdienstleister ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.
Der Vertragspartner und die Benutzer nehmen zur Kenntnis, dass die Zugriffsberechtigung beim Drittdienstleister von derjenigen der Bank abweichen kann. Der Drittdienstleister erbringt seine Dienstleistungen ohne Mitwirkung oder Kontrolle durch die Bank. Es liegt daher im Verantwortungsbereich des Vertragspartners bzw. des Benutzers die Zugriffsberechtigung beim Drittdienstleister zu überwachen und bei Bedarf anzupassen.
9.5 Datenverwendung durch den Drittdienstleister
Der Vertragspartner und die Benutzer nehmen zur Kenntnis, dass mit der Übermittlung der Daten über die Plattform an den Drittdienstleister diese Kenntnis über die entsprechenden Daten erhalten und entbinden hiermit die Bank von den Geheimhaltungspflichten und willigt in die entsprechende Datenbekanntgabe ein. Der Datenfluss erfolgt über den Service Call, der vom Drittdienstleister indirekt über die Plattform an die Bank gesendet wird.
Die Übermittlung der Daten über die Plattform zum Drittdienstleister bzw. vom Drittdienstleister in die Systeme der Benutzer sowie die Datenverwendung beim Drittdienstleister selbst richten sich ausschliesslich nach den Verträgen des Drittdienstleisters, insbesondere nach dessen Datenschutzerklärung. Der Drittdienstleister ist für die Gewährleistung der Sicherheit sowie die Einhaltung des Datenschutzes in seinem Leistungsbereich verantwortlich. Die Bank hat weder Einfluss auf noch Kontrolle über die Datenverwendung und die Sicherheitsmassnahmen des Drittdienstleisters. Daten können durch diesen auch im Ausland gespeichert werden. In diesem Fall unterliegen die Daten nicht den Schutzvorschriften des schweizerischen Rechts, insbesondere nicht dem Bankkundengeheimnis. Der Drittdienstleister handelt ausschliesslich als vom Benutzer beigezogene Hilfsperson. Deshalb lehnt die Bank jegliche Überwachungs- oder Kontrollpflicht und jegliche sonstige Verantwortung für Leistungen oder Unterlassungen des Drittdienstleisters ab.
9.6 Datenverwendung durch die Plattform
Die Daten des Vertragspartners bzw. des Benutzers können von der Betreiberin der Plattform bearbeitet und gespeichert werden. Die Daten können durch die Betreiberin der Plattform für folgende Zwecke verwendet werden:
Die Bank hat keine Kontrolle über die Verwendung der Daten durch die Betreiberin der Plattform.
9.7 Datenverwendung durch die Bank
Der Vertragspartner und der Benutzer stimmen zu, dass die Bank die Daten, welche sie im Rahmen des Informationsaustauschs von Dritten erhält, zur gesamtheitlichen Beratung nutzen, überprüfen sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weiterverwenden darf.
9.8 Haftung bei Nutzung des Informationsaustauschs
Die Bank hat keinen Einfluss auf den Informationsaustausch, die Leistungserbringung durch den Drittdienstleister sowie die Betreiberin der Plattform. Der Bank obliegt keine Überwachungs- oder Kontrollfunktion über den Drittdienstleister sowie die Betreiberin der Plattform und sie lehnt jegliche Gewährleistung oder Haftung für deren Tätigkeiten oder Unterlassungen ab.
10. Multibanking
10.1 Umfang
Mittels Multibanking kann der Benutzer die Bank beauftragen, Daten von Drittbanken zu empfangen sowie Aufträge an diese zu übermitteln. Hierfür stellt die Bank entsprechende Schnittstellen zur Verfügung oder zieht Plattformen eines Drittdienstleisters bei (z.B. bLink von der SIX BBS AG).
Die Bank behält sich das Recht vor, Einbindungen von Drittbanken abzulehnen, sofern diese nicht ihren bankinternen Anforderungen entsprechen. Weiter behält sich die Bank das Recht vor, unvollständige Datenübermittlungen abzulehnen (z.B. unvollständige Zahlungsaufträge).
10.2 Identifizierungsschlüssel
Der Aktivierungsprozess und der nachfolgende Datenaustausch zwischen der Bank und dem an Multibanking angeschlossenen Konto einer Drittbank erfolgt mittels deren Token. Dieser Token wird mit dem für E-Banking gültigen Legitimationsmittel verknüpft.
10.3 Spezielle Sorgfaltspflichten bei der Nutzung von Multibanking
Der Benutzer ist verpflichtet, Daten, die an eine Drittbank übermittelt werden (z.B. Zahlungsaufträge) zu prüfen und die Drittbank bei allfälligen Unstimmigkeiten umgehend zu informieren.
10.4 Datenschutz bei der Nutzung von Multibanking
Der Vertragspartner und der Benutzer stimmen zu, dass die Bank die Daten, welche sie im Rahmen von Multibanking von Dritten erhält, zur gesamtheitlichen Beratung nutzen, überprüfen sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weiterverwenden darf.
10.5 Haftung beim Einsatz von Multibanking
Die Bank übernimmt keine Haftung für die Plattformen von Drittdienstleistern, Drittbanken und von diesen beigezogenen Hilfspersonen. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt mit der banküblichen Sorgfalt. Die Bank hat jedoch keinen Einfluss auf oder Überwachungsfunktion bei den beigezogenen Plattformen von Drittdienstleistern, den Drittbanken und den von diesen beigezogenen Dritten.
11. Elektronische Rechnungen (eBill)
Die Bank stellt dem Benutzer die Möglichkeit zur Verfügung, am eBill-Rechnungssystem teilzunehmen und elektronische Rechnungen zu erhalten und zu begleichen. Die Rechnungen können entweder einzeln oder mittels Sammel- oder Dauerfreigabe freigegeben werden. Der Benutzer definiert die entsprechenden Regeln.
Damit der Vertragspartner am eBill-Rechnungssystem teilnehmen kann, muss sich der Vertragspartner im E-Banking der Bank legitimieren und sich einmalig bei SIX auf dem eBill-Portal registrieren.
Der Benutzer kann die mittels eBill-Rechnungssystem eingegangenen elektronischen Rechnungen direkt im E-Banking der Bank zur Zahlung freigeben oder auf elektronische Weise ablehnen. Der Benutzer ist verantwortlich, die Zahlungsaufträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Die Bank übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der elektronischen Rechnungen. Beanstandungen bezüglich dieser Rechnungen (z.B. Art der Zustellung, Inhalt und Betrag) hat der Vertragspartner an den Rechnungssteller zu richten.
Die Dienstleistung eBill wird von der SIX Paynet AG erbracht.
12. Besonderheiten beim Bankverkehr über das Internet und das öffentliche Fernmeldenetz
Im Rahmen der Nutzung von E-Banking bei der Bank eingehende und von der Bank versandte Daten werden, mit Ausnahme von Angaben über Absender und Empfänger, von der Bank verschlüsselt, soweit dies die jeweils verwendeten technischen Verfahren zulassen.
Der Vertragspartner anerkennt, dass das Internet und das öffentliche Funknetz weltweite und offene, grundsätzlich jedermann zugängliche Netze darstellen, und dass der E-Banking-Verkehr zwischen dem Benutzer und der Bank über öffentliche, nicht speziell geschützte Einrichtungen erfolgt; dies gilt sowohl für die bei der Bank eingehenden elektronischen Anweisungen des Benutzers als auch für die von der Bank zum Transport übergebenen elektronischen Meldungen an den Benutzer. Die über das Internet zu übermittelnden Daten können das Gebiet der Schweiz in nicht voraussehbarer Weise verlassen und zwar auch dann, wenn Absender und Empfänger sich in der Schweiz befinden. Da Absender und Empfänger im Rahmen der digitalen Dienstleistung E-Banking nicht verschlüsselt werden, können die entsprechenden Angaben von unbefugten Dritten gelesen werden. Unbefugte Dritte können deshalb sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland Rückschlüsse auf eine Kundenbeziehung zwischen der Bank und dem Vertragspartner ziehen.
Die Nutzung des E-Bankings aus dem Ausland oder über ein privates Gateway (z.B. VPN) erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers. Die Bank lehnt jede Haftung für Risiken oder Folgen aus einer solchen Nutzung ausdrücklich ab.
13. Haftung der Bank
Die Bank beachtet bei der Erbringung der Dienstleistung E-Banking und beim Betrieb ihres Rechenzentrums die üblichen Sorgfaltspflichten. Voraussehbare Betriebsunterbrüche werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt; Betriebsunterbrüche zu Wartungszwecken und zur Erweiterung oder Anpassung des Systems der Bank sowie Betriebsunterbrüche bei vermuteten oder festgestellten Gefährdungen der Betriebssicherheit bleiben ausdrücklich vorbehalten und lösen keinerlei Rechtsansprüche des Vertragspartners aus. Verarbeitungsunterbrüche werden nach Möglichkeit so rasch wie möglich behoben. Durch Verarbeitungsunterbrüche entstehen keine Schadenersatzansprüche des Vertragspartners. Die Bank stellt keinen technischen Zugang zu ihren Dienstleistungen bereit. Dies ist alleinige Sache des Benutzers. Er nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Bank die für E-Banking erforderliche spezielle Sicherheitssoftware grundsätzlich nicht vertreibt. Die Bank übernimmt deshalb weder für Provider noch für die Sicherheitssoftware Gewähr.
Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen von E-Banking angezeigten oder übermittelten Daten und Informationen. Insbesondere Informationen über Konti und Depots (Saldo, Auszüge, Transaktionen usw.) sind vorläufig und unverbindlich. Ebenso stellen sämtliche Mitteilungen im Rahmen von E-Banking keine verbindlichen Offerten dar, es sei denn, das Angebot werde ausdrücklich als verbindliche Offerte gekennzeichnet. Ferner sind Angaben über Devisen oder Notenkurse stets unverbindliche Informationen.
Der Vertragspartner anerkennt, dass der Transport von elektronischen Daten vom Benutzer bis zum Rechenzentrum der Bank und vom Rechenzentrum der Bank bis zum Benutzer nicht in den Verantwortungsbereich der Bank fällt; dieser ist vielmehr vom Benutzer selbst oder von den von ihm beigezogenen Dritten zu besorgen. Für die Bank verbindlich sind stets die auf dem System der Bank getätigten Transaktionen, wie sie in elektronischen Aufzeichnungen und allfälligen Computerausdrucken der Bank wiedergegeben sind. Jede Haftung der Bank für Schäden, die dem Vertragspartner infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen Dritter in die Datenübertragungsinfrastruktur entstehen, ist ausgeschlossen.
Die Haftung der Bank für Schäden, die dem Vertragspartner aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung oder den vertraglichen Verpflichtungen des Benutzers entstehen, sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.
Die Bank übernimmt keine Haftung für nicht fristgerecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge und damit zusammenhängende Schäden, insbesondere durch Kursverluste, soweit die übliche Sorgfalt angewendet wurde.
14. Vollmachtsbestimmungen
Die Ermächtigung der Benutzer zur Inanspruchnahme des E-Bankings der Bank behält ihre Wirkung bis zu einem an die Bank gerichteten Widerruf, ungeachtet anderslautender Veröffentlichungen und/oder Handelsregistereinträge. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, wobei die Bank das Recht − nicht aber die Pflicht − hat, auch einen mündlichen Widerruf zu akzeptieren. Die Ermächtigung erlischt weder mit dem Tod, der Verschollenerklärung oder der Handlungsunfähigkeit des Vertragspartners noch mit der Handlungsunfähigkeit eines Benutzers.
15. KündigungDie Kündigung des E-Banking-Vertrages kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch die Bank oder schriftlich durch den Vertragspartner erfolgen.
1. Einleitung
Die Regiobank Solothurn AG ("Bank") betreibt zusammen mit einem externen Dienstleister ein Online-Tool ("regioInvest") zur digitalen Vermögensverwaltung. Der Kunde anerkennt mit der Nutzung von regioInvest vollumfänglich die vorliegenden Nutzungsbedingungen, den Vermögensverwaltungsvertrag, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, die Bedingungen E-Banking der Bank sowie das Depotreglement.
2. Geltungsbereich
regioInvest steht Personen zur Verfügung, die ihren effektiven Wohnsitz ausschliesslich in der Schweiz haben sowie in der Schweiz steuerlich ansässig sind. regioInvest steht insbesondere denjenigen Personen nicht zur Verfügung, welchen die Bank die digitale Vermögensverwaltung aus regulatorischen Gründen nicht anbieten darf.
3. Websites von Dritten
Mit einem Hyperlink können Websites von Dritten aufgerufen werden. Die Bank übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt dieser Websites und die darin gemachten Angebote.
4. Eröffnungskriterien
Zwingende Voraussetzung zur Eröffnung eines regioInvest ist ein gültiger Basisvertrag und ein E-Banking-Vertrag mit der Bank, welche der Kunde auf seinen Namen abgeschlossen hat. Die Eröffnung von regioInvest durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Eröffnung von regioInvest erfolgt online im passwortgeschützten E-Banking-Bereich. Die Bank ist jederzeit berechtigt, die Eröffnung des regioInvest abzulehnen oder einzuschränken.
Der Kunde wird automatisiert durch den Eröffnungsprozess geleitet. Dieser beinhaltet die online Eröffnung eines regioInvest-Depots, eines regioInvest-Vermögensverwaltungsvertrages sowie die Eröffnung eines zusätzlichen regioInvest-Kontos.
Die Verträge werden dem Kunden elektronisch via E-Banking zugestellt. regioInvest wird unabhängig von der individuellen E-Banking-Vertragsausgestaltung automatisch in den bestehenden E-Banking-Vertrag integriert.
5. Vermögensverwaltung
Mit Abschluss von regioInvest beauftragt der Kunde die Bank mit der Verwaltung seiner im regioInvest-Depot eingebuchten Vermögenswerte durch das regioInvest-Tool. Dabei handelt es sich um eine standardisierte und automatisierte Vermögensverwaltung. Hierfür bedarf es eines Anlageprofils des Kunden, welches sich aus dem Risikoprofil sowie der vom Kunden gewählten Anlagestrategie zusammensetzt.
a. Risikoprofil
Mit der Erfassung seiner Daten, insbesondere über seine Anlageziele und finanziellen Verhältnisse, erstellt der Kunde sein eigenes Risikoprofil. Er ist selber dafür verantwortlich, dass die erfassten Daten korrekt sind. Die Bank überprüft das Risikoprofil nicht.
b. Anlagestrategie
Gestützt auf die vom Kunden erfassten Daten arbeitet regioInvest einen Vorschlag zur Zusammensetzung des Portfolios (die "Anlagestrategie") aus. Die Produkte, welche hierfür zur Verfügung stehen, werden von der Bank ausgewählt und festgelegt. Der Kunde kann die Anlagestrategie bzw. die Produktegewichtung innerhalb seines Portfolios selbständig anpassen bzw. "übersteuern", wobei er nicht über die aufgrund seiner Angaben errechnete maximale Risikovorgabe hinausgehen kann. Für seine Anpassungen übernimmt der Kunde selber die Verantwortung und trägt das damit einhergehende Risiko, weshalb die Bank den unerfahrenen Kunden empfiehlt, den Vorschlag von regioInvest unverändert zu übernehmen. Als Folge von Produkt- und Marktentwicklungen können sich die Gewichtungen innerhalb des Portfolios verändern. In solchen Fällen führt regioInvest bei zu grossen Abweichungen die Gewichtung monatlich automatisch auf den Zielwert zurück, welchen der Kunde definiert hatte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zwischen Marktentwicklung und Portfolio-Anpassung die maximale Risikovorgabe kurzfristig überschritten werden kann.
6. Mindesteinlage / Ein- und Auszahlungen
Die Mindesteinlage für regioInvest beträgt CHF 3'000. Weitere Ein- sowie Rückzahlungen sind ab CHF 100 möglich.
7. Gebühren
Die von der Bank für die Vermögensverwaltung erhobene Entschädigung bemisst sich nach den jeweils geltenden und auf der Webseite der Bank aufgeschalteten Gebühren.
8. Sorgfaltspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, seine für die Nutzung der regioInvest-Software benutzten Endgeräte sorgfältig auszuwählen und für diese die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Endgeräte angemessen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sowie gegen Computerviren zu schützen.
Bei der Eingabe seiner Daten verpflichtet sich der Kunde zur grösstmöglichen Sorgfalt und trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität seiner Angaben. Wesentliche Änderungen seiner Lebensumstände (insbesondere seiner finanziellen Situation, die einen Einfluss auf die Vermögensverwaltung haben oder seiner steuerlichen Ansässigkeit) teilt der Kunde der Bank unverzüglich mit. Ebenso hat der Kunde der Bank allfällige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.
9. Sperrung
Die Bank ist jederzeit berechtigt, den Zugang zur regioInvest-Plattform aus wichtigen Gründen ohne Vorankündigung vorübergehend zu sperren. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Sicherheitsrisiken, ein Verdacht auf Datenmanipulation, der Hinweis auf eine unangemessene Nutzung sowie unvorhergesehene und dringende Wartungsarbeiten.
10. Anpassungen
Die Bank kann regioInvest jederzeit anpassen und die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Anwendungsmöglichkeiten einschränken oder erweitern.
11. Haftung
Die Bank hat die regioInvest-Software mit grösstmöglicher Sorgfalt evaluiert und implementiert. Die Bank und der externe Dienstleister verwenden zudem alle zumutbare Sorgfalt bei der Pflege und Daten, der Prüfung der Algorithmen, der geeigneten Massnahmen zur Erkennung fehlerhafter Angaben durch die Kunden und der damit zusammenhängenden sorgfältigen automatisierten Festlegung der Anlagestrategie.
Die Bank verwendet für die in regioInvest verfügbaren Informationen (insbesondere Kursdaten, Finanzdaten, Finanzkennzahlen etc.) Quellen, welche sie als zuverlässig erachtet und sorgfältig ausgewählt hat. Diese Angaben werden dem Kunden ohne Gewähr auf Mängelfreiheit und ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung zur Verfügung gestellt.
Die Bank ist nicht verantwortlich für die Korrektheit und Aktualität der Daten, welche der Kunde im regioInvest erfasst.
12. Datenschutz
Die Bank behandelt sämtliche ihr im Zusammenhang mit der Nutzung von regioInvest übermittelten Daten streng vertraulich. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Daten von der Bank bearbeitet werden dürfen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Daten an den externen Dienstleistungserbringer übermittelt werden können.
13. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Nutzungsbedingungen vor. Eine solche wird dem Kunden mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist ab Bekanntgabe als genehmigt.
RegioService
032 624 15 15
regioservice@regiobank.ch
Mo - Fr 08.00 - 17.30 Uhr
Für Fragen zu E-Banking oder TWINT steht Ihnen unser Support-Team unter der Nummer 032 624 15 55 gerne zur Verfügung.
Support und Notfallnummer für E-Banking, TWINT sowie Debit- und Kreditkarten.
Notfallnummer: 032 624 15 55