Einstellung Lastschriftverfahren LSV+/BDD durch SIX
Einstellung Lastschrifftenverfahren (LSV)
Nach dem 30. September 2028 sind keine LSV-Einzüge mehr möglich. Dies betrifft Lastschriften mit Widerspruchsrecht (LSV+) sowie Business Direct Debit (BDD) ohne Widerspruchsrecht. Bis dahin müssen Sie auf eine alternative Lösung wechseln.
Anchor: rechnungssteller
Weiteres Vorgehen
Rechnungssteller
- Bieten Sie das LSV Ihren Kundinnen und Kunden nur noch selektiv an.
- Planen Sie rechtzeitig die Überführung Ihrer bestehenden LSV-Kundinnen und -Kunden auf alternative Lösungen.
- Entfernen Sie LSV als Zahlungsmöglichkeit sowie die Belastungsermächtigung für LSV aus Ihren Angeboten (z.B. Broschüren, Verträgen) und von Ihrer Website.
Einreichen von LSV-Files letztmals am Mittwoch, 27. September 2028 bis 14.00 Uhr, mit letztem Verarbeitungsdatum Freitag, 29. September 2028 möglich.
Einlieferungen mit späterem Verarbeitungsdatum werden abgelehnt.
Eingänge können noch bis zu fünf Bankwerktage nach dem letzten Verarbeitungsdatum vom 29.09.2028 gutgeschrieben werden.
Rücklastschriften aus Widersprüchen sind bis maximal 68 Kalendertage nach der Gutschrift möglich.
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Zahlungen neu ausführen
Rechnungsempfänger
- Informieren Sie sich, ob Ihre Zahlungsempfänger eBill anbietet. Richten Sie anschliessend in Ihrem E-Banking die entsprechende Applikation ein. So erhalten Sie Ihre Rechnungen sicher und direkt in Ihrem E-Banking. Sie können diese nur noch prüfen und direkt online zur Zahlung freigeben.
- Bei wiederkehrenden Zahlungen mit gleichbleibenden Beträgen verlangen Sie beim Empfänger einen Einzahlungsschein und richten Sie einen Dauerauftrag ein.
- Verlangen Sie vom Empfänger wieder eine Rechnungsstellung und zahlen Sie über E-Banking oder per Zahlungsauftrag – dies kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
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E-Banking
Alternative Möglichkeiten
- QR-Rechnung- mit oder ohne Referenz
- eBill- Digitale Rechnungsstellung via Onlinebanking bei ihren Kunden
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